Die Behandlung und Ableitung radioaktiver Abwässer : eine Übersicht
Die Behandlung und Ableitung radioaktiver Abwässer : eine Übersicht
Die Behandlung der radioaktiven Abwässer stellt bereits ein bewegtes Kapitel in der recht kurzen Geschichte der Kerntechnik dar. In den USA begann man 1943, alle radioaktiven Abwässer in die Flüsse abzuleiten, oder auch im Untergrund zu versickern. Als die zu beseitigenden Radioaktivitätsmengen zu g...
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Personal Name(s): | Schulze-Rettmer, R. (Corresponding author) |
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Contributing Institute: |
Publikationen vor 2000; PRE-2000; Retrocat |
Imprint: |
Jülich
Kernforschungsanlage Jülich, Verlag
1966
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Physical Description: |
51 p. |
Document Type: |
Report Book |
Research Program: |
Addenda |
Series Title: |
Spezielle Berichte der Kernforschungsanlage Jülich
359 |
Link: |
OpenAccess OpenAccess |
Publikationsportal JuSER |
Die Behandlung der radioaktiven Abwässer stellt bereits ein bewegtes Kapitel in der recht kurzen Geschichte der Kerntechnik dar. In den USA begann man 1943, alle radioaktiven Abwässer in die Flüsse abzuleiten, oder auch im Untergrund zu versickern. Als die zu beseitigenden Radioaktivitätsmengen zu groß wurden, entstanden die ersten Aufbereitungsanlagen (1). Örtliche oder staatliche Behörden erließen die ersten Verordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der radioaktiven Strahlen, indem sie die abzugebende Gesamtaktivität begrenzten. Ein wesentlicher Fortschritt war es, als Glueckauf 1955 auf der Ersten Genfer Atomkonferenz den Vorschlag unterbreitete, die Konzentrationen oder Mengen der mit dem Abwasser abzugebenden Radionuklide nach ihrer Radiotoxizität zu staffeln und dadurch die Trinkwasserqualj.tät des Vorfluters zu erhalten (2). Die Vorträge und Diskussionenauf der gleichen Genfer Konferenz bildeten die Grundlage für die ICRP-Richtlinien (3). Damit wurde die Radioaktivität als Gewässerverunreinigung definiert und die Verbindung mit dem Wasserrecht geschaffen. Die Länder, die erst damals die Forschung auf dem Gebiet der Radioaktivität und Kerntechnik aufnahmen, konnten rechtzeitig Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Gewässer erlassen. Kerntechnische Einrichtungen erhielten Auflagen und Bedingungen für die Ableitung radioaktiver Abwässer, Noch sind diese Auflagen sehr verschiedenartig. Denn sie beruhen nicht nur auf verschiedenem Landesrecht, sondern sie mußten sich auch zum Teil den örtlichen Gegebenheiten anpassen und an den vorherigen verorrl.nungslosen Zustand anlehnen. Andererseits sind sie zum Teil durch die Furcht vor der unbekannten Gefahr oder vor der öffentlichen Meinung und politischen Auswirkungen beeinflußt (4). Der vorliegende Bericht soll eine Übersicht über die Abwasserkonzessionen einer größeren Zahl von Reaktorzentren und anderen kerntechnischen Anlagen geben, Die Zentren sind, nach Ländern geordnet, in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt, In Auswertung der Literaturund durch Einholung persönlicher Auskünfte wurde versucht, über jedes Zentrum in bestimmter Reihenfolge den Abwasseranfall, die Abwasserbehandlung, die Ableitung der Abwässer, die Wasserführung des Vorfluters und die Abwasserkonzession darzustellen, um die Möglichkeit zu Vergleichen zu schaffen, Die zur Ableitung zugelassenen Aktivitätsmengen wurden für jedes Zentrum errechnet und in einer Tabelle zusammengefaßt. |