Über die Ausbreitung radioaktiver Abluft in der Atmosphäre und die durch sie bewirkte Umweltkontamination
Über die Ausbreitung radioaktiver Abluft in der Atmosphäre und die durch sie bewirkte Umweltkontamination
Auch im ungestörten Betriebsfall muß bei kerntechnischen Anlagen im allgemeinen mit der unvermeidbaren Freisetzung begrenzter Mengen gas- und staubförmiger radioaktiver Stoffe in die Atmosphäre gerechnet werden, die in kontrollierter Weise mit der Abluft an die Umgebung abgegeben werden. Bei Störfäl...
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Personal Name(s): | Vogt, K. J. (Corresponding author) |
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Contributing Institute: |
Publikationen vor 2000; PRE-2000; Retrocat |
Imprint: |
Jülich
Kernforschungsanlage Jülich, Verlag
1966
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Physical Description: |
6 p. |
Document Type: |
Report Book |
Research Program: |
Addenda |
Series Title: |
Berichte der Kernforschungsanlage Jülich
440 |
Link: |
OpenAccess OpenAccess |
Publikationsportal JuSER |
Auch im ungestörten Betriebsfall muß bei kerntechnischen Anlagen im allgemeinen mit der unvermeidbaren Freisetzung begrenzter Mengen gas- und staubförmiger radioaktiver Stoffe in die Atmosphäre gerechnet werden, die in kontrollierter Weise mit der Abluft an die Umgebung abgegeben werden. Bei Störfällen, deren größter zu erwartender Umfang im Sicherheitsbericht der Anlage zu behandeln ist, besteht u. U. die Möglichkeit, daß erhebliche radioaktive Emissionen vorkommen, die zu einer akuten Umweltgefährdung führen können. Für die Bemessung von Schornsteinhöhen und die Auslegung von Filteranlagen sowie für die Beurteilung der Auswirkungen radioaktiver Emissionen auf die Umgebung ist daher eine möglichst gute Kenntnis des Ausbreitungsverhaltens von Abluftfahnen in der Atmosphäre erforderlich. Bei einer Diskussion der Umweltbeeinflussung durch radioaktive Emissionen müssen die verschiedenen Möglichkeiten der Strahlenbelastung gesondert betrachtet werden. Im allgemeinen werden die Gefährdungen überwiegen, die aus der Aufnahme radioaktiver Stoffe in den Körper (Inkorporation), d. h. durchEinatmung (Inhalation) und Nahrungsaufnahme (Ingestion), entstehen. Für ihre Abschätzung muß die Aktivitätskonzentration der (bodennahen) Atemluft und die Ablagerung radioaktiver Stoffe auf dem Boden bekannt sein. In Sonderfällen (z. B. bei der Emission radioaktiver Edelgase) kann die äußere Bestrahlung aus der radioaktiven Wolke ausschlaggebend sein. Schließlich muß evtl. auch die von dem auf dem Boden abgelagerten radioaktiven Fallout ausgehende äußere Bestrahlung berücksichtigt werden. Die Summe aller Strahlenbelastungen soll für in Oberwachungsbereichen wohnende Personen ein jährliches Dosisäquivalent von 0,5 rem für den Gesamtkörper, die blutbildenden Organe und die Gonaden nicht übersteigen. Für die übrigen Organe sind höhere Belastungen zulässig: 3 rem pro Jahr für Knochen, Schilddrüse und Haut, 1,5 rem pro Jahr für alle übrigen inneren Organe [1]. In Notsituationen sollen Evakuierungsmaßnahmen und Lebensmittelrestriktionen dafür sorgen, daß ein maximales Unfalldosisäquivalent von 25 rem für Gesamtkörper und Schilddrüse nicht überschritten wird. Im übrigen sei zur Frage der maximal zulässigen Strahlenbelastung auf die einschlägige Fachliteratur verwiesen [2]. |