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Anforderungen an die Kontaminationskontrolle beim Verlassen eines Kontrollbereiches (§ 64 Abs. 2 StrSchV). Erfassung von Personenkontaminationen in Höhe der Grenzwerte der Flächenkontamination nach Anlage IX StrlSchV für Gegenstände, Kleidung und Wäsche ausserhalb von betrieblichen Überwachungsbereichen. Expositionspfade und daraus resultierende Strahlenexpositionen bei Verschleppung von radioaktiven Stoffen aus Kontrollbereichen durch kontaminierte beruflich strahlenexponierte Personen : Empfehlung der Strahlenschutzkommission : mit Originalarbeiten : [mit 17 Tabellen /
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