Kritische Anmerkungen zur Neufassung der Strahlenschutzverordnung
Kritische Anmerkungen zur Neufassung der Strahlenschutzverordnung
In der vorliegenden Arbeit wurde an mehreren Angaben im Anhang der StrlSchV Kritik geübt. Die einzelnen Kritikpunkte sind von unterschiedlichem Gewicht. Wichtig sind vor allem die Punkte, die die Sicherheit der Beschäftigten betreffen und die, die eine sinnvolle Erleichterung der Strahlenschutzüberw...
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Personal Name(s): | Heinzelmann, M. (Corresponding author) |
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Contributing Institute: |
Publikationen vor 2000; PRE-2000; Retrocat |
Imprint: |
Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH Zentralbibliothek, Verlag
1990
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Physical Description: |
15 Bl. |
Document Type: |
Report Book |
Research Program: |
Addenda |
Series Title: |
Berichte des Forschungszentrums Jülich
2357 |
Link: |
OpenAccess OpenAccess |
Publikationsportal JuSER |
In der vorliegenden Arbeit wurde an mehreren Angaben im Anhang der StrlSchV Kritik geübt. Die einzelnen Kritikpunkte sind von unterschiedlichem Gewicht. Wichtig sind vor allem die Punkte, die die Sicherheit der Beschäftigten betreffen und die, die eine sinnvolle Erleichterung der Strahlenschutzüberwachung aufzeigen. Zur Vergößerung der Sichterheit sollte bei langlebigen Radionukliden auf die MAK-Werte hingewiesen werden, und der viel zu große Grenzwert der Aktivitätskonzentrationfür gasförmiges Tritium in Luft sollte unter Berücksichtigung der Autooxidationsrate und der meßtechnischen Möglichkeiten zum Nachweis von tritiumhaltigem Wasserdampf bei gleichzeitiger Anwesenheit von gasförmigen Tritium neu festgelegt werden. Für eine sinnvolle Erleichterung der Strahlenschutzüberwachung sollten- für $\gamma$-Strahler mit einer Freigrenze von 5 $\cdot$10$^{6}$ Bq dieselben Grenzwerte der Flächenkontamination gelten wie für $\beta$-Strahler oder Elektroneneinfangstrahler mit dem gleichen Wert der Freigrenze, - metastabile Nuklide mit Halbwertszeiten kleiner 10 Minuten, die keine $\alpha$- oder $\beta$-Strahlung emittieren oder durch K-Einfang zerfallen, nicht als eigene Nuklide angesehen werden und - Nuklide, die in weniger als 2 % der Zerfälle $\alpha$-Strahlung aussenden, im Sinne der StrlSchV nicht als $\alpha$-Strahler gelten. |